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Teilnahmebedingungen
1. VERTRAGSVERHÄLTNIS
1.1 Das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an der Sammlerbörse (im folgenden als Veranstaltung benannt) kommt durch die
Anmeldung und vollständige Begleichung der Tischmiete durch den Händler und nach Zustellung der Anmeldebestätigung durch die Firma Lars Nyerup Veranstaltungen (im folgenden als Veranstalter bezeichnet) zustande.
Die Tischmiete ist spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu bezahlen, oder nach Absprache bar auf der Veranstaltung.
Die Aussteller sind für die Bewachung ihrer Stände und Waren selbst Verantwortlich.
1.2 Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Ist die Zustellung der Anmeldebestätigung
bereits erfolgt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die eine zukünftige Verletzung dieser AGB durch den Händler annehmen lassen.
1.3 Der Händler kann bis zwei Wochen vorher (es gilt das Datum des Poststempels) schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Nach diesem Termin
erfolgt eine Auflösung des Vertragsverhältnisses und die Rückerstattung geleisteter Zahlungen nur bei Absage der Veranstaltung, bei schwerer Krankheit (Attest vom Arzt erforderlich), oder durch den Tod des
Händlers.
1.4 Wird die Veranstaltung abgesagt, erstattet der Veranstalter die geleisteten GebĂĽhren. Die Absage der Veranstaltung begrĂĽndet keine
weiteren AnsprĂĽche gegenĂĽber dem Veranstalter.AL
2. Allgemeine BEDINGUNGEN
2.1 Der Aufbau beginnt ZWEI Stunden vor Beginn der Veranstaltung, der Abbau der Händlerstände erfolgt zum Ende der Veranstaltung und muss
EINE Stunde nach Beendigung der selben Abgeschlossen sein.
2.2 Der Stand ist ordentlich und in sauberem Zustand zu verlassen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgabe werden dem Händler vom Veranstalter
anfallende Reinigungs- und (oder) Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
2.3 Es ist ausdrücklich verboten, Plakate usw. mit Nägeln, Nadeln etc. an Wänden und Türen zu befestigen. Auch der Einsatz von
Klebstoffen ist untersagt. Jeder Händler haftet für evtl. Beschädigungen an seinem Stand.
3. SICHERHEITSMASSNAHMEN
3.1 Um die Sicherheit aller Anwesenden und den einwandfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, sind folgende Punkte
uneingeschränkt zu befolgen:
a) Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
b) Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, oder anderen gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.
c) Das Mitbringen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist strengstens untersagt.
d) Werbung für politische, religiöse und weltanschauliche Organisationen ist strengstens untersagt.
3.2 Bei Verstoss gegen Abschnitt 3.1 erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsort. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf
RĂĽckerstattung geleisteter Zahlungen.
3.3 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Stand- und Taschenkontrollen durchzufĂĽhren, um die Einhaltung des Abschnitts 3.1
sicherzustellen.
3.4 Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn diese für sich oder andere eine Gefahr
darstellen, den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden, oder sich ungebührlich benehmen.
4. HAFTUNG
4.1 Der Veranstalter haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
4.2 Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3 Der Veranstalter übernimmt keine, über seine allgemeine Sorgfaltspflicht hinausgehende, Verantwortung gegenüber minderjährigen,
oder anderen, in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkten Personen.
5. WARENANGEBOT UND LIZENZRECHT
5.1 Für alle angebotenen Artikel gelten die jeweiligen Urheber- und Lizenzrechte. Es dürfen grundsätzlich keine Unlizenzierten Produkte
angeboten werden.
5.2 Keinesfalls verkauft werden dĂĽrfen Drogen, Nahrungsmittel, Waffen, Raubkopien und Bootlegs aller Art und Medien (z.B. Videos und
DVD´s) die gegen geltende Paragraphen des Strafrechtes verstossen.
5.3 Bei Verstoss gegen diese Bedingungen erfolgt der sofortige Ausschluss des Händlers und zudem trägt dieser sämtliche rechtliche
Konsequenzen.
5.4 Der Veranstalter weist ausdrĂĽcklich daraufhin, dass es untersagt ist, strafrechtlich relevante Publikationen anzubieten. Dies gilt
auch für Filme, die als inhaltsgleich mit bundesweit beschlagnahmten Filmen anzusehen sind. Diese Regelung ist durch die neuste Rechtsprechung nötig geworden und dient dem Jugendschutz. Der Veranstalter behält
sich vor, Händler von der Veranstaltung auszuschliessen, die hiergegen verstossen. Letztendlich handeln die Händler jedoch eigenverantwortlich, der Veranstalter ist für Angebotene Waren nicht verantwortlich zu
machen..
Veranstalter:
Firma Lars Nyerup Dorfstr. 33 23619 Mönkhagen Steuer Nr 30 095 01742, Finanzamt Stormarn
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